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Erhalte ich alle mir zustehenden Leistungen?

Erhalte ich alle mir zustehenden Leistungen?

Jede Mama will das Beste für ihr Baby. Auch deswegen ist es wichtig darauf zu achten, dass du die finanzielle Unterstützung erhältst, die dir zusteht.*

 

Mutterschaftsgeld

Wenn du zu Beginn deiner Schwangerschaft in einem festen Beschäftigungsverhältnis stehst und gesetzlich krankenversichert bist, hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dieses wird dir während des gesamten Mutterschutzes gezahlt, der sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt und bis acht Wochen nach der Geburt andauert – 12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten.

Das Mutterschaftsgeld wird berechnet auf Basis deines durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten drei Monate oder der letzten 13 Wochen geteilt durch die Tage, die du gearbeitet hast. Davon trägt maximal 13 Euro täglich die Krankenversicherung, den Rest übernimmt der der Arbeitgeber, sollte dein Nettogehalt höher sein.

Du kannst die Unterstützung ab sieben Wochen vor deinem errechneten Geburtstermin beantragen. Wenn du nicht gesetzlich versichert bist, hast du Anspruch auf 210 Euro Einmalzahlung. *

 

Elterngeld

Elternzeit kannst du und/oder dein Partner beantragen, entweder nacheinander oder gleichzeitig. Beide Elternteile haben Anspruch auf Elterngeld. Einen Elterngeldrechner findest du hier: https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner . Es beträgt 67 Prozent des jeweiligen Nettogehaltes der letzten 12 Monate, 65 Prozent wenn du mehr als 1.240 Euro monatlich verdienst. Der Maximalbetrag ist auf 1.800 Euro festgelegt, mindestens aber sind es 300 Euro. Dieser Betrag wird auch gezahlt, wenn du arbeitslos bist. Während du Elterngeld beziehst, darfst du bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Den Elterngeldantrag findest du hier:

https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege

Es gibt außerdem einen Geschwisterbonus: Wenn du ein weiteres Kind unter 4 Jahren oder zwei Kinder unter 7 Jahren hast, bekommst du 10 Prozent mehr Elterngeld pro Kind oder ein Minimum von 75 Euro pro Monat.

Wenn du alleinerziehend bist, hast du von möglichen drei Jahren Elternzeit insgesamt 14 Monate Anspruch auf Elterngeld. Als Paar bekommt ein Partner Elterngeld für maximal 12 Monate, plus zwei Monate, wenn der andere ebenfalls aussetzt und weniger als 30 Stunden pro Monat arbeitet. Ihr könnt euch die Elternzeit natürlich aufteilen, wie ihr möchtet, das Elterngeld wird unabhängig davon für 12 Monate gezahlt.

 

ElterngeldPlus

Neuerdings könnt ihr sogar länger Elterngeld beziehen, wenn ihr nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit arbeitet. So ist möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Aus einem Elterngeldmonat werden so zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit können ihr das Elterngeldbudget besser ausschöpfen und ihr habt die Möglichkeit, über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden.

Teilt ihr euch die Betreuung eures Kindes und arbeitet parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhaltet ihr zudem den Partnerschaftsbonus in Form von jeweils vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten.

Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Die zuständige Elterngeldstelle für den Kreis oder die kreisfreie Stadt in der du lebst, findest du unter "Familie Regional" auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Und hier kann auch eine Broschüre mit allen Informationen heruntergeladen werden.

 

Kindergeld

Darüber hinaus hast du Anspruch auf Kindergeld für dein Baby, das abhängig von der Kinderzahl zwischen 190 Euro und 221 Euro beträgt. Dieses wird bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt und verlängert sich bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind noch in der Ausbildung ist oder studiert.

*Bitte habe Verständnis, dass wir nicht immer in allen Punkten stets alle aktuell rechtlichen Informationen abbilden können, diese findest du immer auf den staatlichen Internetseiten wie zum Beispiel https://www.berufundfamilie.de/

*Femibion®-Produkte enthalten Folsäure Plus (eine Kombination aus Folsäure und Metafolin®) sowie ausgewählte Nährstoffe. Femibion® 3 enthält außerdem DHA (mehrfach ungesättigte Omega-3-Fettsäure).

Die ergänzende Aufnahme von Folsäure erhöht bei Schwangeren den Folatspiegel. Ein niedriger Folatspiegel bei Schwangeren ist ein Risikofaktor für die Entstehung von Neuralrohrdefekten beim heranwachsenden Fötus. Dafür sollten zusätzlich täglich 400 μg Folsäure über einen Zeitraum von mindestens einem Monat vor und bis zu drei Monaten nach der Empfängnis eingenommen werden. Ein Neuralrohrdefekt ist durch mehrere Risikofaktoren bedingt. Die Veränderung eines Risikofaktors kann eine positive Wirkung haben oder auch nicht. Folat trägt zum Wachstum des mütterlichen Gewebes während der Schwangerschaft bei, einschließlich der Entwicklung der Plazenta. Die Einnahme von DHA durch die Mutter trägt zur normalen Entwicklung des Gehirns und der Augen des Fötus und gestillten Säuglings bei. Die positive Wirkung von DHA tritt ein, wenn zusätzlich zu der für Erwachsene empfohlenen Tagesdosis an Omega-3-Fettsäuren (d.h. 250 mg DHA und EPA) täglich 200 mg DHA eingenommen werden.

  • Femibion® ist ein Nahrungsergänzungsmittel und kein Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und gesunde Lebensweise.
  • Metafolin® ist eine eingetragene Marke der Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland, und wird unter Lizenz verwendet.